"Besonderes Kirchgeld"

"Besonderes Kirchgeld" bei glaubensverschiedener Ehe

Wann wird das "besondere Kirchgeld" erhoben?

Von der Kirchensteuer zu unterscheiden ist das so genannte besondere Kirchgeld (also nicht das „freiwillige Kirchgeld“).
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (wie auch alle anderen evangelischen Landeskirchen und die meisten katholischen Diözesen) erhebt ein besonderes Kirchgeld bei Kirchenmitgliedern, die in glaubensverschiedener Ehe leben.
Eine glaubensverschiedene Ehe liegt vor, wenn der Ehegatte eines Kirchenmitgliedes keiner Religionsgemeinschaft oder keiner kirchensteuerberechtigten / kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.
Wie bei der Kirchensteuer dient auch das besondere Kirchgeld dazu, die Mittel, die zur Erfüllung der kirchlichen Angebote benötigt werden, auf alle Mitglieder der Kirche entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verteilen.
Beim Kirchgeld ist die Bezugsgröße der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eheleute. Voraussetzung ist also die steuerliche Zusammenveranlagung der Eheleute. Die Wahl der Veranlagungsart treffen die Ehegatten mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung. 

„Wieso muss ich noch zusätzlich Kirchgeld bezahlen, wenn ich doch schon Kirchensteuer zahle?"

Sofern das Kirchenmitglied im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens bereits Kirchensteuer auf das eigene Einkommen entrichtet hat, wird diese Kirchensteuer auf das besondere Kirchgeld angerechnet.
Es kann daher zu Nachzahlungen kommen, wenn die im Lohnabzugsverfahren entrichteten Kirchensteuern geringer sind als das festgesetzte besondere Kirchgeld. Das wird von einigen Kirchengliedern als ungerecht empfunden.
Dem entgegen haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof mehrfach festgestellt, dass als Grundlage für die Berechnung des besonderen Kirchgeldes der so genannte Lebensführungsaufwand dient. Das heißt: das Kirchenmitglied hat ggf. eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als es sein individuelles Einkommen anzeigt. Denn es hat durch die Zusammenveranlagung der Einkommen am gemeinsamen Einkommen der Eheleute teil.

Kirchgeld schließt eine Gerechtigkeitslücke

Mit der Einführung des besonderen Kirchgeldes in der Landeskirche Hannovers im Jahr 2000 wurde zudem eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.
Vorher haben Kirchenglieder in glaubensverschiedener Ehe keine (oder nur geringe) Kirchensteuer gezahlt, obwohl sie auf Grund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dazu in der Lage waren, sich an der Finanzierung kirchlichen Lebens zu beteiligen.
Alternative: Wenn sich die Eheleute entscheiden, sich steuerlich getrennt veranlagen zu lassen, dient nur das Einkommen des Kirchenmitgliedes als Berechnungsgrundlage seiner oder ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In diesem Fall würde das gemeinsame Einkommen der Eheleute keine Rolle mehr spielen. Da sich der individuelle Lebensführungsaufwand nicht in jedem Einzelfall ermitteln lässt, wird er aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen der Ehegatten typisierend hergeleitet.
Die Kirchgeldtabelle ist so aufgebaut, dass etwa 1/3 des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens dem Kirchenmitglied zugerechnet wird. Das Kirchgeld bleibt deutlich hinter dem Zuschlag zur Einkommensteuer zurück, der bei der Zusammenveranlagung in konfessionsgleichen oder konfessionsverschiedenen Ehen als Kirchensteuer hälftig auf jeden der beiden Ehegatten entfällt. 

Autoren

Dieser Text ist verfasst von Mathias Benckert (Stellvertretender Pressesprecher der Nordkirche) und von Alexander Masthoff (im Landeskirchenamt Hannover zuständig für Kirchensteuerfragen).
Er dient als Basisinfo und darf frei verwendet werden.

"Freiwilliges Kirchgeld" ist etwas anderes

Foto: pixabay.com

Das freiwillige Kirchgeld bezieht sich auf die Finanzierung von Projekten in der eigenen Kirchengemeinde. Zweimal im Jahr werden alle Gemeindeglieder per Brief informiert, für welche konkreten Ausgaben die Spenden verwendet werden sollen. So ging es z. B. in den vergangenen Jahren um die Finanzierung der Dachsanierung im Gemeindezentrum Hohes Feld und um Zuschüsse für das Karfreitagskonzert.
Die Kirchengemeinde ist sehr dankbar, was durch die Spendenbereitschaft ihrer Mitglieder an Aufgaben zum Wohle aller erfüllt und bezuschusst werden kann.