Patientenverfügung

Aktualisierte Neuauflage erschienen

Hilfe bei der persönlichen Vorsorge

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Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Lebensende, der eigenen Sterblichkeit und der Möglichkeit lebensbedrohlicher Krankheiten auseinanderzusetzen. Aber es ist gut, wenn Angehörige, Ärzte, Pflegekräfte und Seelsorger den persönlichen Willen eines Familienmitglieds kennen. Vor allem dann, wenn man selbst später nicht mehr in der Lage sein sollte, die eigenen Wünsche auszudrücken.

Die Evangelische und Katholische Kirche unterstützen dabei, gemeinsam einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden.
Seit dem 27. August 2018 gibt es eine aktualisierte Neuauflage der „Christlichen Patientenvorsorge“. Einerseits geht es um die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens. Andererseits werden die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte erläutert und die neuesten gesetzlichen Änderungen sowie eine veränderte Rechtsprechung berücksichtigt.
Christliche Patientenvorsorge bedeutet nicht, dass sie nur von Christen verwendet werden kann. Aber sie ist eine Hilfestellung für diejenigen, die sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet fühlen.

Die neuen Vorsorge-Formulare umfassen vier Bereiche:

  • die Vorsorgevollmachten,
  • die Betreuungsverfügung,
  • die Patientenverfügung,
  • die Äußerung von Behandlungswünschen.

​Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern.
Neu ist, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden.
Deshalb sind jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten:

  • die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten,
  • ​die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung,
  • ​die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten.

​Die Generalvollmacht ermöglicht eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung, die auch über den Tod hinaus gilt!

Quelle: Pressestelle der EKD, Carsten Splitt, Hannover, 27. August 2018 https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm 

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 Broschüre 
"Christliche Patientenvorsorge, Gemeinsame Texte Nr. 20",  55 Seiten, je 0,35 € + Versandkosten 
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