Kirchensteuer

Ist die Kirchensteuer noch zeitgemäß? Wie wird sie berechnet?

Kirchensteuer als Beitrag der Mitglieder

Die Kirchensteuer ist der Beitrag der Mitglieder, aus denen die evangelischen Landeskirchen überwiegend ihre Arbeit finanzieren. Sie wird - gegen Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten - von den staatlichen Finanzbehörden verwaltet und eingezogen. 2016 wurden 5,5 Milliarden Euro an Kirchenlohn- und -Einkommensteuer eingenommen.

Das Prinzip der Belastung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Als Ausdruck der Solidarität gibt es einen Finanzausgleich zwischen den einzelnen Landeskirchen, um bundesweit ein möglichst gleiches und breit gefächertes kirchliches Angebot zu ermöglichen.

Rein rechnerisch ergibt sich 2016 pro Kirchengemeindeglied ein Steueraufkommen in Höhe von 244,00 Euro.

Durch die Anbindung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer werden die Mitglieder aber entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet. Gering Verdienende zahlen keine oder nur recht geringe Kirchensteuern, während "starke Schultern" entsprechend mehr tragen.

Wie hoch ist das jährliche Kirchensteueraufkommen?

Stand: 2016

Kirchensteuer insgesamt*

5.453,9 Mio. EUR

Kirchenlohn- und -Einkommensteuer

5.250,7 Mio. EUR

Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer**

173,0 Mio. EUR

Sonstige Steuer (z.B. Zuschläge zur Grundsteuer) und Kirchgeld

30,2 Mio. EUR

Durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen an Kirchensteuer

244,00 EUR

*   Auf Basis der Erhebung 2016.
** Für Erträge aus im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen (z.B. Zinsen, Dividenden) gilt mit Beginn des Jahres 2009 ein neues Erhebungsverfahren und ein gesenkter Steuersatz (Abgeltungssteuer). Seit dem Jahr 2015 erhält die abzugspflichtige Stelle die Religionszugehörigkeit unter strenger Beachtung des Datenschutzes direkt aus dem ELSTAM-Verfahren der Finanzverwaltung mitgeteilt. 

Wer zahlt wie viel?

Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2017 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent 

Monatseinkommen (brutto)

Ledig, 
St.-kl. I;
Verheiratet,
St-kl. IV

Verheiratet,
St.-kl. III

Verheiratet,
1 Kind, 
St.-kl. III/1

Verheiratet,

2 Kinder,
St.-kl. III/2

2 000 EUR

17,29 EUR

0,99 EUR

-

-

3 000 EUR

39,01 EUR

17,28 EUR

5,20 EUR

-

3 500 EUR

51,18 EUR

26,74 EUR

13,14 EUR

2,26 EUR

4 000 EUR

64,15 EUR

36,60 EUR

22,36 EUR

9,27 EUR

Angaben aus: https://archiv.ekd.de/statistik/Kirchensteuer.html

Was ist viel? Was ist wenig?

Knapp zehn Milliarden Euro Kirchensteuern zahlen die 47 Millionen Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirchen.

14 Milliarden Euro Tabaksteuer zahlen die 17 Millionen Raucher im Land.

Was ist viel, was ist wenig? Wer bestimmt, was mit dem Geld der Kirche geschieht? Wer verwaltet es? Wer kontrolliert das?

Weitere ausführliche Informationen sind auf der Homepage https://www.kirchenfinanzen.de/  unter Kirchensteuer - Arten und Berechnungen zu finden.

Zum Nachdenken

Die können doch gar nicht richtig mit Geld umgehen - sagt der Banker.
Die haben die Zeichen der Zeit verschlafen - sagt der Journalist.
Die sind doch reich - sagt der Mann auf der Straße.
Wir haben nicht genug, um allen Erwartungen zu entsprechen - sagt der Bischof.